+ Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Office Professional Personalmanagement GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.office-personal.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
OPPM OFFICE Professional Personalmanagement GmbH
Vertretungsberechtigte:
Eleni Tsimpi, genannt Helena Zellner
Verena Schaudig
Anschrift:
Am Plärrer 25
90443 Nürnberg
Telefon: +49 (0) 911 - 37 66 1000
Telefax: +49 (0) 911 - 37 66 1111
E-Mail: m a i l (at) o f f i c e - p e r s o n a l . c o m
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen sind nur teilweise erfüllt:
- Eine Vorlesefunktion ist derzeit nicht gegeben.
- Eine Kontrasterhöhung bzw. abweichende Farbschemata (Dark Mode) sind nicht vorhanden.
- Versionen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache sind nicht vorhanden.
Eingebundene Videos enthalten keine Untertitel.
Es wurden keine eigenen Untertitel oder Audiodeskriptionen hinzugefügt.
Evaluationsmethode
WAVE Web Accessibility Evaluation Tool und Google Lighthouse Accessibility Check
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html E-Mail: b i t v (at) b a y e r n . d e
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter i n f o (at) s c h l i c h t u n g s s t e l l e - b g g . d e.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.02.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.02.2025 überprüft.